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BeitragVerfasst: Mo 13. Aug 2018, 20:43 
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Hallo zusammen,
hier die Ausschreibung und Anmeldeformular zum Herbstpacours / Three - Nations - Cup 2018

Anmeldeschluß: 20.09.2018

Gruß
Dieter

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BeitragVerfasst: Mo 13. Aug 2018, 20:45 
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BeitragVerfasst: Mi 15. Aug 2018, 20:06 
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Info:
Für Schützen aus NL und BE die keinen EFP (Europäischen Feuerwaffen Pass) haben und einen
"Antrag auf Erlaubnis zur Mitnahme von Schusswaffen / Munition in die, durch die oder aus der
Bundesrepublik Deutschland" benötigen bin ich im Moment noch am klären.
Es gibt da doch wieder ein paar Ungereimtheiten der Zuständigkeit.

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BeitragVerfasst: Mo 20. Aug 2018, 17:19 
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+++ INFO +++ INFO +++ INFO +++

Für Schützen ohne EFP ( Europäischen Feuerwaffen Waffenpass ) kann eine Mitnahmeerlaubnis durch die deutschen
Waffenbehörden nicht erfolgen da die Ausstellung einer „Mitnahmeerlaubnis“ nach § 32 Abs. 1 WaffG die dort genannten
Voraussetzungen des § 4 Abs. 1 bis 4 WaffG :

1. Zuverlässigkeit,
2. persönliche Eignung,
3. Sachkunde
4. und Bedürfnis

erfordert. Die deutschen Waffenbehörden können dies nicht Überprüfen. Daher müsste eine Mitnahmeerlaubnis durch
das Land ausgestellt werden, in dem der Waffenbesitzer seinen ständigen Aufenthalt hat.



+++ INFO +++ INFO +++ INFO +++


Diese Info kommt vom LKA Düsseldorf nachdem es zu Ablehnungen des Antrages im Raum NRW durch verschiedene
Waffenrechtliche Behörden, je nach Zuständigkeitsbereich gekommen ist.

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BeitragVerfasst: Di 4. Sep 2018, 01:30 
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Was is denn das nun wieder für ne Scheisse???


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BeitragVerfasst: Do 13. Sep 2018, 19:10 
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Axel W. hat geschrieben:
Was is denn das nun wieder für ne Scheisse???


Die EU und ihre Vorzüge... So europäisch ist die BRD dann doch nicht.



Liebe Grüße
Udo


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BeitragVerfasst: So 16. Sep 2018, 09:17 
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Beiträge: 551
Wohnort: Niederrheinische Tiefebene / NRW
Das hat doch nichts mit der BRD zu tun.
Alle anderen EU Staaten können den Schützen den sogenannten EFP (Europäischer Feuerwaffenpass) ausstellen.
Nur die Niederlande stellt sich da ein bißchen quer, da die Waffen in NL nicht erlaubnispflichtig sind.
Das hat mit den deutschen Behörden gar nichts zu tun.

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BeitragVerfasst: So 16. Sep 2018, 09:30 
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Registriert: Sa 12. Okt 2013, 11:46
Beiträge: 384
Udo P. hat geschrieben:
Axel W. hat geschrieben:
Was is denn das nun wieder für ne Scheisse???


Die EU und ihre Vorzüge... So europäisch ist die BRD dann doch nicht.



Liebe Grüße
Udo

Sie BRD schon, nur in diesem Punkt wie Ralf schon sagte die Niederlande nicht.

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BeitragVerfasst: So 16. Sep 2018, 14:27 
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Beiträge: 53
Wohnort: Eifel/NRW
Ralfi hat geschrieben:
Das hat doch nichts mit der BRD zu tun.
Alle anderen EU Staaten können den Schützen den sogenannten EFP (Europäischer Feuerwaffenpass) ausstellen.
Nur die Niederlande stellt sich da ein bißchen quer, da die Waffen in NL nicht erlaubnispflichtig sind.
Das hat mit den deutschen Behörden gar nichts zu tun.


Ihr Lieben.
Eine europäische Lösung der BRD wäre die 7,5 Joule-Grenze fallen zu lassen, wie in B oder NL auch. Zumindest was die Erwerbsberechtigung angeht. Den §12 Abs. 4 kann man ja so lassen, wie er ist. Dann braucht die keinen EFP mehr auszustellen.
Ich befürchte, dass selbst meine Enkel - die nicht einmal in Planung sind - nicht alt genug werden, das zu erleben. So war es gemeint.

Liebe Grüße Udo


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BeitragVerfasst: So 16. Sep 2018, 16:31 
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Beiträge: 384
Wiso wäre das eine Europäische Lösung?

Jedes Land hat da andere grenzen.
Belgien - keine Begrenzung
Dänemark - 10 Joule
Deutschland - 7,5 Joule
Frankreich - 10 Joule
Griechenland - keine Begrenzung
Großbritannien - 16,3 Joule
Nordirland - nur mit Genehmigung
Republik Irland - nur mit Genehmigung
Italien - 7,5 Joule
Luxemburg - nur mit Genehmigung
Niederlande - keine Begrenzung
Österreich - keine Begrenzung
Polen - 17 Joule
Schweden - 10 Joule
Slowakei - 15 Joule
Spanien - 24,2 Joule
Tschechien - 16 Joule
Ungarn - 7,5 Joule

Ohne Begrenzung sind es eigendlich nir drei.

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