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Waffe "sauber" enteffen lassen.
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Seite 1 von 1

Autor:  Thomas R. [ Do 3. Apr 2014, 07:12 ]
Betreff des Beitrags:  Waffe "sauber" enteffen lassen.

Hallo zusammen,
es ist zwar noch ein wenig Zeit, jedoch möchte ich mich schon jetzt informieren bei welchem Büchsenmacher ich im August meine Steyr enteffen lassen kann.
Machen können, wird das bestimmt jeder, jedoch ist das "wie" für mich viel wichtiger.
Perfekt wäre es, wenn der Büchsenmacher ein Siegel oder ähnliches über das "F" kleben würde.
Sehr ungern möchte ich das er das F einfach mit der Bohrmaschine bearbeitet. Das wäre mir ein Graus.
Welche Erfahrungen habt Ihr gemacht und könnt Ihr mir einen "guten" Büchsenmacher empfehlen?

Autor:  Ralph Lövenich [ Do 3. Apr 2014, 09:13 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Waffe "sauber" enteffen lassen.

Das F muss nicht entfernt werden. Ausschlaggebend ist der Eintrag der Waffe mit der Seriennummer in die WBK.

Autor:  Thomas R. [ Do 3. Apr 2014, 10:13 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Waffe "sauber" enteffen lassen.

Das heißt also das das F einfach dran bleiben darf?

Autor:  Adam [ Do 3. Apr 2014, 13:21 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Waffe "sauber" enteffen lassen.

Thomas R. hat geschrieben:
Das heißt also das das F einfach dran bleiben darf?


Hallo Thomas,
nein das F muss ! entfernt werden.

Autor:  Thomas R. [ Do 3. Apr 2014, 13:43 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Waffe "sauber" enteffen lassen.

Adam, wäre denn sowas in der Art möglich?

Dateianhang:
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Autor:  Marc [ Do 3. Apr 2014, 14:36 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Waffe "sauber" enteffen lassen.

Ich habe vor Kurzem zwei "F" LG`s in meine WBK einteragen lassen.
Der BüMa hat einfach ein X über das F gestempelt und gut war es. ;)

Autor:  AlexS [ Do 3. Apr 2014, 15:27 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Waffe "sauber" enteffen lassen.

Mein Ex-Büma hat mir auch ein X draufgestempelt. Er war anscheinend nur Stahl-Gehäuse gewohnt und hat richtig feste zugehauen. Schön ist ander. :o

Autor:  Ralph Lövenich [ Do 3. Apr 2014, 18:19 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Waffe "sauber" enteffen lassen.

Bei meiner Anschütz wurde gar nichts entfernt und der Büma, den ich extra darauf hingewiesen hatte, sagte, es muss nichts entfernt werden.

Autor:  Andreas M. [ Do 3. Apr 2014, 20:12 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Waffe "sauber" enteffen lassen.

Allgemeine Waffengesetz Verordnung § 21 Abs. 4
Zitat:
Wer gewerbsmäßig Schusswaffen
......................
3. mit einer Bewegungsenergie der Geschosse von nicht mehr als 7,5 Joule in Schusswaffen mit einer höheren Bewegungsenergie der Geschosse umarbeitet,
......................
hat seinen Namen, seine Firma oder seine Marke auch dann auf der Schusswaffe dauerhaft anzubringen, wenn er die Angaben über den Hersteller (§ 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Waffengesetzes) nicht entfernt. Haben die Veränderungen nach Satz 1 Nr. 1 bis 3 oder 5 zur Folge, dass die Bewegungsenergie der Geschosse 7,5 Joule überschreitet, so ist auf der Schusswaffe auch die Herstellungsnummer (§ 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 des Waffengesetzes) anzubringen und das Kennzeichen nach § 24 Abs. 2 (Anm.: das F im Fünfeck) des Waffengesetzes zu entfernen. Neben der auf Grund der Änderung angebrachten Kennzeichnung ist dauerhaft der Buchstabe "U" anzubringen.

Wer ent-efft, muß sich ein X für ein U vormachen lassen. :mrgreen: Für den Besitzer ist es egal, dem BüMa könnte man eine Ordnungswidrigkeit reinwürgen.

Wie entfernt wird, dürfte ziemlich Latte sein. Anschütz hat schon mit Aufklebern ge-efft. Das im Bild Gezeigte dürfte reichen, irgendwas Schickes mit einem einigermaßen dauerhaften Kleber drübergepappt oder eine Schwärzung, wenns nur gedruckt ist, dürfte auch gehen.

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