Robert K. hat geschrieben:
Ich muss da mal nachfragen weil ich immer wieder widersprüchliche Aussagen bekomme.
Mitte/Ende letzten Jahres wurde auf einmal gesagt - Robert, du machst das Falsch. Im Kniendanschlag muss das Handgelenk frei sein.
Mir stellt sich jetzt die Frage - WARUM?
Als ich angefangen habe, habe ich mir mehrere Schützen angeschaut um einen Eindruck zu bekommen wie man am besten schießt. Da haben das viele gemacht. Hamster auf Knie.
Plötzlich darf man das nicht mehr.
In den FT Regeln steht da auch nichts zu. Ist das jetzt nur angedacht weil man es bei der WM nicht darf und es eigendlich zulässig ist???
Danke
Robert,
ich gehe mal davon aus, dass Du ernsthaft fragst und nicht bloss rumtrollen willst.
Gut, ich kann das aus der Distanz hier vor dem Computer schwer einschätzen.
Eventuell wird aus dieser Tatsache heraus auch die genervte Reaktion anderer Sportkollegen etwas verständlicher.
Nichtsdestotrotz hier aber eine sachliche Antwort:
Ich kann mir nicht vorstellen, dass dies erst seit Mitte/Ende letzten Jahres so ist.
Uns hat man die korrekte Kniendhaltung bereits explizit in England unmittelbar vor der WM 2005(!) vorgeführt.
Bebilderte Beschreibung der Kniendposition siehe hier:
http://www.fekete-moro.hu/bfta-skills-m ... x-en.php#9(Die BFTA-Regeln sind übrigens älter als 2005.)
Und mindestens seitdem wurde auch in Deutschland ein Auflegen aufs Knie in der Kniendposition nicht toleriert.
Sollte es tatsächlich bis Mitte/ Ende letzten Jahres Leute gegeben haben, die in der Kniendposition die Waffe aufs Knie aufgelegt haben, so war diese Handlung irregulär.
So, ab hier wird es jetzt etwas wertender:
Auch wenn die Kniendposition in den BDS-Field-Target-Regeln nicht bis ins kleinste Detail vorgeschrieben ist, kann sich niemand mehr auf Unwissen herausreden.
Und nein, bei allem Respekt, lieber Jürgen K., es gibt hier keine Regelungslücke oder Ermessensspielraum aufgrund "lockerer Regeln".
Man muß sich, legt man kniend heute noch aufs Knie auf, tatsächlich böswillig gegen allgemein (international) anerkannte Übereinkünfte im Field Target stellen.
Ich persönlich finde es schade, wenn es Leute gibt, die fürs kleinste Detail noch einen Paragraphen in der Sportordnung brauchen.
Spätestens dann, wenn dieselbe so dick ist wie das Gesamtberliner Telefonbuch, blickt nämlich keiner mehr durch, ist keiner mehr regelfest und der Spaß am FT ist endgültig Geschichte.
Von internationaler Kompatibilität der Regeln ganz zu schweigen...
Ausnahme, wann kniend aufs Knie aufgelegt werden kann:
In der freien Position, wenn man auch sitzen dürfte, in der Sitzendposition aber befürchten müßte, nicht über ein etwaiges Hindernis zwischen Feuerlinie und Ziel hinwegschießen zu können.
Das kann bei einer Kombination aus ungeschicktem Parcoursdesign und geringer Körpergröße schon mal passieren.
Sollte es eher nicht- aber auch Parcoursdesigner sind nur Menschen, die Fehler machen können.
Ein Detail noch, Robert:
Strenggenommen schließt Punkt F 3.10.15 der Sportordnung auch nicht aus, dass Du beim Knien den hinteren Fuß auf die Seite legst und Dich mit Deinem südlichen Ende daraufsetzt. Das wäre schon Sitzen und kein Knien mehr und ein absolutes No-Go laut BFTA-Manual.
Macht also auch niemand.
Also warum das noch explizit in der Sportordnung regeln?
Zumal Änderungen der Sportordnung gegenüber dem BundesVerwaltungsamt alles andere als einfach sind.
Also Robert, schieß weiterhin mit, aber frage im Zweifelsfall direkt auf den Lanes erfahrene Schützen.
Und wenn da noch Widersprüche auftauchen, den Range Director oder den Bundessportleiter selbst.
Und freue Dich mit uns über das schlanke Regelwerk im FT.
Und glaube mir, Du bist nicht der erste und auch nicht der Einzige, der in dieser Situation war, dass er nicht wusste, was er glauben sollte.
Und vielleicht noch mal ganz allgemein etwas zum Nachdenken für Leute, die gerne mal die Grauzonen des Regelwerkes austesten würden:
"Die Kehrseite der Freiheit heißt Verantwortung."
Also bitte allgemein etwas common sense...
Grüße,
Stefan