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 Betreff des Beitrags: Altes und nicht neues aus Berlin
BeitragVerfasst: Mo 19. Feb 2018, 19:35 
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Allgemeine Info, um nicht zu sagen man hat es nicht gewußt:
Auf einer der letzten Sitzungen des BDS wurde das Thema Ausrüstung angesprochen.
Bereich: Kleidung

Sportordnung allgemeiner Teil
A 8.01
Waffen und Bekleidung vor dem Schießen hat jeder Schütze eine Waffen- und Bekleidungskontrolle durchführen zu lassen.

Sofern ein maximales Waffengewicht vorgeschrieben ist, wird die Waffe mit allen verwendeten Zusatzteilen und Anbauten
gewogen (Flimmerröhre, -band, Trageriemen, Magazin, Visierung, Zweibein, etc.).
Bekleidung, die dem Ansehen des Schießsports abträglich ist, ist verboten, insbesondere Tarnkleidung.
Bereits beim Probeschießen müssen die Waffen und die Anschlagsart mit den Vorgaben der Disziplin übereinstimmen.

Hier die Definitin was man unter Tarnkleidung versteht:

A8 Waffen-und Ausrüstungskontrolle
zu Nr. A8.01 Waffen und Bekleidung, Definition „Tarnkleidung“ In Nr. A8.01 ist u.a. geregelt:
„Bekleidung, die dem Ansehen des Schießsports abträglich ist, ist verboten, insbesondere Tarnkleidung.“ Darunter fallen
alle sichtbar am Körper getragenen Kleidungsstücke und zusammen mit der Kleidung getragene Zusatzbekleidung (Mützen,
Handschuhe, Schals,u.ä.) in Camouflage-Optik (mehrfarbige oder schwarz-weiß-graue Farbgebung bzw. Flecktarn-oder
Strichtarn-Zeichnung o.ä.), die aus ehemaligen oder aktuellen Armeebeständen stammen oder solchen nachempfunden
sind.
Davon erfasst sind auch moderne Kleidungsstücke in Camouflage-Optik (z.B. Laubtarnkleidung, „Woodland“, „Citytarn“,
u.a.).
Dem Schießsport abträglich sind ferner ehemalige oder aktuelle Uniformen oder Uniformteile, auch Kopfbedeckungen, die
zusammen mit Uniformen verwendet wurden oder heute noch verwendet werden.
Nicht von dieser Definition erfasst sind einfarbige (z.B. olivgrüne) Kleidungsstücke, die auch im zivilen Bereich verwendet
werden (z.B. Parka).Ebenso nicht von der Definition erfasst sind Zubehör und Ausrüstungsgegenstände wie z.B. Waffen,
Schäfte, Gehörschutz, Schießmatten, Waffenbehältnisse etc.Diese Definitionen sind nicht anzuwenden auf das BDS-
Western-Schießen. Für das BDS-Western-Schießen gelten vielmehr die dort festgeschriebenen Regelungen über die
Kleidungsordnung.

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 Betreff des Beitrags: Re: Altes und nicht neues aus Berlin
BeitragVerfasst: Mo 19. Feb 2018, 20:41 
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Beiträge: 256
Aua, damit ist sogar der weltweit bekannte und berüchtigte Tropenhelm verboten. Für viele Jäger wird das auch Probleme bereiten. Wenn man in den Frankonia-Katalog schaut, findet man viele hochwertige und extrem outdoor-geeignete Kleidungsstücke meist in Realtree-Optik. Aber auch auf der günstigen Seite kommt es zu Probleme; z.B. gibt es den sehr brauchbaren BW-Parka in der aktuellen Version nurnoch in Flecktarn. FT ist nun mal ein Outdoor-Sport.


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 Betreff des Beitrags: Re: Altes und nicht neues aus Berlin
BeitragVerfasst: Mo 19. Feb 2018, 20:48 
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Beiträge: 127
Ich muss auch sagen dass ich bissl erschrocken bin... Ich bin da ganz deiner Meinung Alex. Ich hatte nur erst nichts geschrieben, da ich gedacht habe dass ich vielleicht der Einzige bin der sich auf der Silhouettenjagd gerne jagdlich kleidet. Also dann in Zukunft mit Smoking und Melone ;-)

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 Betreff des Beitrags: Re: Altes und nicht neues aus Berlin
BeitragVerfasst: Mo 19. Feb 2018, 21:32 
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Beiträge: 384
Wie gesagt, das ist für jeden der mal den Allgemeinen Teil gelesen hatt bekannt.
Bisher wurde das beim FT nur geduldet, oder was auch immer.

Ich sehe da kein Problem, wetterfeste Outdoorkleidung gibt es zu genüge. Ich wüsste jetzt kein unentbehrliches, den Ausschluss Kriterien entsprechendes Kleidungsstück in meinem Besitz.

Gruß
Daniel

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 Betreff des Beitrags: Re: Altes und nicht neues aus Berlin
BeitragVerfasst: Di 20. Feb 2018, 01:55 
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Na mal gucken,wie war das mit kochen und essen? Im strömenden Regen fotografiert keiner (hab nur das Regenzeug in Camo), und zur nächsten EM/WM in D. sehn wir dann mal was der BDS sagt....Wenn sogar der Schlapphut tabu is.... War das explizit für uns weil nur wir durch die Prairie rennen? Demnächst pinseln wir unsere Gewehre pink damit jeder sieht das die nur Spielzeug sind! :lol:


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 Betreff des Beitrags: Re: Altes und nicht neues aus Berlin
BeitragVerfasst: Di 20. Feb 2018, 05:59 
DieterK hat geschrieben:
Bereits beim Probeschießen müssen die Waffen und die Anschlagsart mit den Vorgaben der Disziplin übereinstimmen.


Guten Morgen!

Meine Frage als FT Anfänger hierzu:

Darf ich das so verstehen, dass ich bei Verwendung einer verstellbaren Kniestütze diese während des Wettkampfes nicht mehr, zB. für den stehend Anschlag, verstellen darf?

Viele Grüße,

Thorsten


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 Betreff des Beitrags: Re: Altes und nicht neues aus Berlin
BeitragVerfasst: Di 20. Feb 2018, 07:28 
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Registriert: Mi 21. Jul 2010, 05:52
Beiträge: 128
DieterK hat geschrieben:

...Hier die Definitin was man unter Tarnkleidung versteht:

A8 Waffen-und Ausrüstungskontrolle
zu Nr. A8.01 Waffen und Bekleidung, Definition „Tarnkleidung“ In Nr. A8.01 ist u.a. geregelt:
„Bekleidung, die dem Ansehen des Schießsports abträglich ist, ist verboten, insbesondere Tarnkleidung.“ Darunter fallen
alle sichtbar am Körper getragenen Kleidungsstücke und zusammen mit der Kleidung getragene Zusatzbekleidung (Mützen,
Handschuhe, Schals,u.ä.) in Camouflage-Optik (mehrfarbige oder schwarz-weiß-graue Farbgebung bzw. Flecktarn-oder
Strichtarn-Zeichnung o.ä.), die aus ehemaligen oder aktuellen Armeebeständen stammen oder solchen nachempfunden
sind.
Davon erfasst sind auch moderne Kleidungsstücke in Camouflage-Optik (z.B. Laubtarnkleidung, „Woodland“, „Citytarn“,
u.a.).
Dem Schießsport abträglich sind ferner ehemalige oder aktuelle Uniformen oder Uniformteile, auch Kopfbedeckungen, die
zusammen mit Uniformen verwendet wurden oder heute noch verwendet werden.
Nicht von dieser Definition erfasst sind einfarbige (z.B. olivgrüne) Kleidungsstücke, die auch im zivilen Bereich verwendet
werden (z.B. Parka).Ebenso nicht von der Definition erfasst sind Zubehör und Ausrüstungsgegenstände wie z.B. Waffen,
Schäfte, Gehörschutz, Schießmatten, Waffenbehältnisse etc.Diese Definitionen sind nicht anzuwenden auf das BDS-
Western-Schießen. Für das BDS-Western-Schießen gelten vielmehr die dort festgeschriebenen Regelungen über die
Kleidungsordnung.


Also ehrlich gesagt, bezieht sich das nach meinem Verständnis ausschliesslich auf militärische Tarnmuster.
Zivile Muster wie Real Tree fallen für mich nicht drunter, da ausdrücklich von Verwendung in Armeen gesprochen wird.
Ansonsten gibt es hier genug Raum, um seinem Protest Ausdruck zu verleihen.
Schiessen in Anzug und Krawatte oder kollektives Tragen von Hawaiihemden zum Beispielen. Für den Sommer oder Mutige vielleicht die Badehose (ist ja auch Sportbekleidung).
Wer mehr auf die dunkle Seite steht, der mag den schwarzen Trenchcoat nehmen.
Und zu guter letzt ist ja Zubehör und Ausrüstung nicht erfasst. Wer mag, darf also Waffe, Sitzkissen, Taschen usw. komplett in Camo nutzen.
Man sollte aber immer beachten, dass Field Target ein Sport ist und Tarnung nicht nötig.
Der Auftritt in militärischer Volltarnung ist da wirklich weder nötig noch gut fürs Ansehen.
Auf mich persönlich macht das den Eindruck, als nutzten solche Schützen Field Target, um ihre Vorliebe für tacticoole Optik auszuleben und Scharfschütze zu spielen.

Gruß,

Benedikt


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 Betreff des Beitrags: Re: Altes und nicht neues aus Berlin
BeitragVerfasst: Di 20. Feb 2018, 07:38 
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Registriert: Mi 21. Jul 2010, 05:52
Beiträge: 128
Thorsten Haa. hat geschrieben:
DieterK hat geschrieben:
Bereits beim Probeschießen müssen die Waffen und die Anschlagsart mit den Vorgaben der Disziplin übereinstimmen.


Guten Morgen!

Meine Frage als FT Anfänger hierzu:

Darf ich das so verstehen, dass ich bei Verwendung einer verstellbaren Kniestütze diese während des Wettkampfes nicht mehr, zB. für den stehend Anschlag, verstellen darf?

Viele Grüße,

Thorsten


Doch, du darfst noch verstellen. Beim Field Target sind die Schäfte nicht gross reglementiert. Natürlich bitte im Rahmen der Fairness und des gesunden Menschenverstandes, sonst wird da ein Riegel vorgeschoben werden.
Aber bei Disziplinen, wo z.B. ein Waffengewicht oder eine begrenzte Magazinkapazität vorgeschrieben ist, etwa die Probeschüsse mit höherem Gewicht oder größerem Magazin schiessen als im Wettkamp vorgegeben.
Oder auch nicht liegen probeschiessen, wenn der stehende Anschlag vorgegeben ist.

Gruß,

Benedikt


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 Betreff des Beitrags: Re: Altes und nicht neues aus Berlin
BeitragVerfasst: Di 20. Feb 2018, 07:47 
Vielen Dank für die Aufklärung!

Dann habe ich, Gott sei Dank, was falsches in die Formulierung rein interpretiert! :lol:

Viele Grüße,

Thorsten


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 Betreff des Beitrags: Re: Altes und nicht neues aus Berlin
BeitragVerfasst: Di 20. Feb 2018, 08:02 
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Registriert: Sa 12. Okt 2013, 11:46
Beiträge: 384
Benedikt E. hat geschrieben:
... Schiessen in Anzug und Krawatte oder kollektives Tragen von Hawaiihemden zum Beispielen. Für den Sommer oder Mutige vielleicht die Badehose (ist ja auch Sportbekleidung).

Nun, das wäre von meinem Verständniss her unter: „Bekleidung, die dem Ansehen des Schießsports abträglich ist, ist verbote ..."
fallen.
Aber keine bange ich hab verstanden was du meinst. Der begriff ist schon recht dehnbar.
Gruß
Daniel

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