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Außengelände für FT ine Betrieb nehmen, Behördenkram??
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Autor:  Wolfgang_S [ Mi 30. Nov 2016, 22:48 ]
Betreff des Beitrags:  Außengelände für FT ine Betrieb nehmen, Behördenkram??

Moin Leuts,

hier haben bei uns hinter der Luftgewehrhalle ein Außengelände, ca 30m breit, 60-70m lang, am Ende einen Wall, rechts nen Zaun und rundrum große Bäume..

dadrauf trainieren die Bogenschützen im Sommer, danach rammeln die Hasen..

als Bogenwiese ist das abgenommen und behördlich gut, es wurde in Schußrichtung der Bogenleute hinten noch ein Wall aufgetürmt, Sand aus der Straße oder der Kiesgrube, mit Vereinsmitteln hochgebaggert, ca 4m derzeit, Aufstockung möglich. Fangnetz etc auch möglich.

jetzt geht es mir schon lange und inzwischen auch dem OSM durch den Kopf, daß man da ja FT anbieten könnte, oder ggfls HFT.

hat jemand so ein Gelände schonmal bei einer Behörde durchbekommen, damit man da auch mit (F-) Luftgewehren schießen darf?

Hochschußblenden gibt es keine, sind keine Auflage für die Bogenschützen, der Wald ist relativ dicht, die Bäume geschätzte 20m hoch, aber hinter dem Baumstreifen, hiner dem Wall gibt es noch bebautes Gebiet mit "Fabrikhallen".

mich interessieren momentan die grundsätzlichen Umbauten, die nötig wären, auf die Diskussionen im Co2-Forum und auf die Kurt'schen Aussagen kann und will ich mich nicht verlassen, das ist nix.


bei den Wieslochern weiß ich von größeren Umbaumaßnahmen der Hochschußblenden, in Dorsten weiß ich von hängenden Vorhängen weit hinten hinter den 50m Zielen. Grundsätzlich wäre sowas möglich bei uns, der Verein könnte das stemmen.

mir geht es um die grundsätzlichen Auflagen, also was ein Sachverständiger fordert, nicht das Geschwafel aus anderen Foren..

ist irgendjemand hier, der uns da helfen kann?

Gruß, Wolfi

Autor:  Andreas Hack [ Do 1. Dez 2016, 00:16 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Außengelände für FT ine Betrieb nehmen, Behördenkram??

Servus Wolfgang,

frage einfach einen Sachverständigen. Der reguläre Stand
wird regelmäßig abgenommen, vielleicht kann er bei dieser
Gelegenheit auch einen Blick auf´s Bogengelände werfen.

Gruß
Andreas

Autor:  Lutz K. [ Do 1. Dez 2016, 05:25 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Außengelände für FT ine Betrieb nehmen, Behördenkram??

Moin Wolfgang,

So wie du das schilderst erinnert mich das etwas an unser Gelände. Wir sollten mal telefonieren. Schick mir mal 'ne PN mit Deiner Nummer und dann sehen wir weiter.

Autor:  Thomas S [ Do 1. Dez 2016, 21:51 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Außengelände für FT ine Betrieb nehmen, Behördenkram??

Im Allgemeinen gilt ein Sicherheitsbereich in Schussrichtung von 250m,und theoretisch müsstet Ihr einen Winkel von 25 Grad zum Zaun einhalten.Schau mal,in die Schießstandrichtlinie.Ist auch FT drin.
Aber letztendlich hängt alles vom Sachverständigen und der Behörde ab. ;)

Gruß Thomas

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